Wenn wir Dein Interesse an unserer europäischen Initiative geweckt haben und Du mehr über unsere Ziele, unsere Vision und den geplanten Weg dorthin erfahren möchtest, laden wir Dich ein, einen Blick in die CED-Vereinsstatuten zu werfen.
Dort findest Du die grundlegenden Prinzipien und die Struktur unseres Vereins im Detail:
„Europa, ein Plädoyer für einen wunderbaren Kontinent“
(Rodolfo Di Telo 2020, „Wir Europäer wollen wieder mehr Europa wagen“)
Europa ist ein wunderbarer und gleichzeitig so vielfältiger Kontinent mit einer einzigartigen Geschichte und Kultur.
Aber alle Europäer, gleichgültig in welchem Land oder in welcher Nation, stehen aktuell vor denselben großen Herausforderungen, die sie nur noch gemeinsam lösen können; der einzelne europäische Nationalstaat ist überfordert und kann nicht mehr zur Lösung beitragen.
Wir Europäer müssen daher selbst die Initiative ergreifen und uns einen gemeinsamen europäischen Schutz und Lösungsansatz aufbauen, wobei gleichzeitig die Vielfältigkeit der Kulturen und Lebensweisen Berücksichtigung finden soll.
Das Zusammenleben soll also als „Vielfalt in der Einheit“ („Diversitas in Unitate“) erlebt werden und sich so auch in einer föderalen Struktur wiederfinden.
Ziel und Zweck dieses VEREINS ist die GRÜNDUNG einer transnationalen politischen PARTEI über die nationalen Grenzen hinweg.
Der Zweck und das Ziel der noch zu gründenden transnationa-
len PARTEI ist letztlich die Unterstützung zur Implementierung und zum politischen Gestalten von
VEREINIGTEN STAATEN VON EUROPA (kurz VSE).
An diesem gemeinsamen Ziel müssen sich der VEREIN als Ganzes sowie alle VEREINS-Mitglieder und Unterstützer orientieren und ihre Kräfte ausrichten.
„Wir brauchen ein gemeinsames (politisches) Ziel, das es uns ermöglicht, auch in der Zukunft stark und einheitlich gegen diese Bedrohungen zu bestehen. Wir müssen unsere tiefsitzende europäische Erbkrankheit Staateritis überwinden und ein neues Manifest für das 21. Jahrhundert formulieren.
(Rodolfo Di Telo, 2021, „Mehr Europa wagen – Die Vision, Die Überwindung der Staateritis; eine „europäische Erbkrankheit“, Kap. 1.0 Zusammenfassung“)
Das 21. Jahrhundert steht vor großen Umbrüchen für uns Europäer. Egal ob Corona-Pandemie, Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, oder auch der sich abschwächende Beistand seitens der USA, wir Europäer müssen uns „neu orientieren“.
Zusätzlich belasten uns unsere nationalen „inneren Widerstände“, die ein abgestimmtes Vorgehen oftmals vereiteln. Der Angriffskrieg Russland gegenüber der Ukraine zeigt exemplarisch die oftmalige politische Zerstrittenheit unter den europäischen Nationalstaaten, trotz einer „Europäischen Union“ mit den 27 Mitgliedsstaaten.
Wollen wir Europäer aber weiterbestehen, dann müssen wir lernen nationale Egoismen zu überwinden und uns supranationaler Regeln zu unterwerfen. Die EU führt uns tagtäglich überdeutlich vor Augen, dass dieses nationalpolitische Konstrukt „nicht der Weisheit letzter Schluss“ ist.
Wir brauchen einen Bundesstaat, der „den Namen dazu verdient“; wir brauchen eine neue VISION von unserer gemeinsamen Zukunft und das sind die (politisch) Vereinigten Staaten von Europa.
Dies vorangesetzt wird der neue VEREIN gegründet mit den
folgenden VEREINS-Statuten (Kurzfassung) nach deutschem Recht gemäß BGB §57 & §58:
§ 1 Vision und Ziel/Zweck
Ziel und Zweck dieses VEREINS ist die GRÜNDUNG einer transnationalen politischen PARTEI über die nationalen Grenzen hinweg, die wiederum die Implementierung sowie das Fortbestehen der VEREINIGTEN STAATEN VON EUROPA (kurz VSE) zum Ziel hat und das Fortbestehen nach Kräften unterstützen wird.
Die VSE sollen nach außen als EINE POLITISCHE EINHEIT auftreten und wahrgenommen („mit EINER STIMME SPRECHEN“) und nach außen wirksame politische Institutionen müssen daher zentral angeordnet werden.
Gleichzeitig soll eine föderale Struktur die Vielfalt der Kulturen und die Verschiedenartigkeit der Menschen nach innen gewährleisten. („VIELFALT IN DER EINHEIT“). Ein ausgewogenes System aus Regionen und Bundesstaaten soll die Basis für die föderale Vielfalt bilden. Details zur Gestaltung der VSE werden in einem zukünftigen PARTEI-Programm beschrieben.
§ 2 VEREINS-Mitgliedschaft und -struktur
Bürger, die eine Staatsbürgerschaft eines europäischen Staatsbesitzen, können grundsätzlich eine (nationale) VEREINS-Mitgliedschaft erwerben; alle VEREINS-Mitglieder müssen sich vor Aufnahme einem förmlichen VEREINS-Aufnahmeverfahen unterziehen lassen und sie müssen sich vorbehaltslos den VEREINS-Statuten vollständig unterwerfen.
Die Struktur des VEREINS gliedert sich im Wesentlichen auf zwei Ebenen und ist im Kapitel 2.0 näher beschrieben.
- Transnationale Ebene (Führungsebene)
- Nationale/regionale Ebene (Umsetzungsebene)
Die transnationale Ebene führt sämtliche nationalen Vereine und gibt die strategische Richtung für alle nationalen/regionalen Vereine vor. In dieser Ebene werden auch sämtliche Entscheidungen getroffen (Vereinsmitgliedschaft, Aufnahmeverfahren/-Auswahl etc.)
Die nationale/regionale Ebene (Unter-VEREINE) ist verantwortlich für die regionale Umsetzung der strategischen Ausrichtung. Sie kann VEREINS-Mitglieder vorschlagen.
Der deutsche VEREIN „Collegium Europaeum Dietl“ ist gleichzeitig auch der führende VEREIN für alle anderen politischen VEREINE. In diesem VEREIN ist auch ein internes VEREINS-Schiedsgericht verankert, das grundsätzlich für alle Recht spricht.
Zur VEREINS-Mitgliedschaft gehört es auch Entscheidungen des VEREINS-Schiedsgerichts vorbehaltlos anzuerkennen und dagegen ausnahmslos KEINE KLAGEVERFAHREN anzustrengen. Dies gilt insbesondere für ein VEREINS-Ausschlussverfahren.
Da (vorerst noch) aktuelle nationale VEREINS-Gesetze und -regelungen zur Anwendung kommen, um eine VEREINS- Gründung überhaupt durchführen zu können, muss und wird die Mitgliedschaft entsprechend regional/national adaptiert werden müssen. Es gibt:
- SEKTIONS-Mitglieder (auf nationaler/regionaler Ebene)
- (supranationale) VEREINS-Mitglieder
§ 3 Politische Ausrichtung
Die politische Ausrichtung des VEREINS entspricht der politischen Mitte der europäischen Gesellschaft und kann ungefähr mit folgenden Attributen umschrieben werden:
- freiheitlich/demokratische Grundordnung
- liberale Geisteshaltung
- europäische Identität mit föderalen Wurzeln
- eine intrinsisch starke und wehrhafte Grundhaltung
- Leistungsorientierung mit christlich sozialer Ausrichtung
Arnulf Dietl hat ein Buch verfasst mit dem Titel: „Die generationengerechte Leistungsgesellschaft im 21. Jhd.“; es soll die Grundlage sein für das politische Verständnis der VEREINS-Mitglieder.
§ 4 VEREINS-Name
Der VEREIN soll heißen: ”Collegium Europaeum Dietl“ („CED“) (Europa-Verein Dietl)
In den folgenden Texten wird „Collegium Europaeum Dietl“ als „CED“ oder auch als „VEREIN“ erwähnt.
Das VEREINS-Logo soll in jedem Schriftzug sowohl das Kürzel als auch den ausgeschriebenen VEREINS-Namen beinhalten.
§ 5 VEREINS-Fahne
Die Darstellung sowie die Farbe(n) werden noch definiert. In jedem Fall MUSS das VEREINS-Kürzel wie auch der VEREINS-Name vollständig auf jeder Fahne ersichtlich sein.
§ 6 Europäische Medien
Der VEREIN wird alle Medien politisch fördern und unterstützen, die sich mit den Vereinigten Staaten von Europa (VSE) identifizieren.
Das gilt sowohl für TV/Internet-Medien, als auch für Druckmedien (Zeitungen, Magazine etc.).
§ 7 Vereinssprache
Die Vereinssprachen werden vorerst deutsch und französisch sein gemäß prioritärer Fokussierung auf Deutschland und Frankreich.
Langfristig will der VEREIN Latein als supranationale Sprache fördern und verbreiten helfen.
„Mit der Zeit wurde das Palais immer prächtiger und wohnlicher, sodass auch die übrigen Einwohner den Wert der Gemeinschaft erkannten und ein Einwohner nach dem anderen der Gemeinschaft beitrat bis letztlich doch wieder alle ein Team waren. Jetzt hatten sie alle zusammen ein wunderschönes Palais, renoviert vom Dach bis in den Keller mit allem Schnickschnack inklusive komplett erneuerter Sicherheitstechnik, neuen Wegen, Toren und Zäunen, das von allen bewundert und bestaunt wurde. Das Palais atmete Geschichte und viele Reisende von fernen Ländern kamen, um das stattliche Anwesen zu sehen und sich Anregungen zu holen“.
(Rodolfo Di Telo, 2020, „Wir Europäer wollen wieder mehr Europa wagen“, Kap. 7.0, Die Vereinigten Staaten von Europa – eine Vision im Lichte des Grand Palais, S. 117 ff)
Der VEREIN sieht sich als führende und gestalterische Kraft zur Gründung einer supranationalen PARTEI, um nationalstaatliche Einflüsse möglichst auszuschließen.
Der VEREIN wird die europäische Bevölkerung laufend informieren, um die supranationale PARTEI bekannt zu machen. Er wird politische Gruppierungen, Gremien und nationale wie europäische Institutionen auffordern daran mitzuwirken.
Er wird die europäische Wirtschaft mittels Vorträgen, Kongressbeteiligungen, Postinformationen etc. laufend informieren und möglichst intensiv in den Implementierungsprozess einbeziehen.
Wir Europäer brauchen einen starken Bundesstaat, der mit EINER STIMME spricht und wir brauchen eine neue VISION von unserer gemeinsamen Zukunft und das sind die
(politischen) Vereinigten Staaten von Europa (VSE)
Gemeinsames Handeln gibt Sicherheit und erzeugt Geborgenheit; „an EINEM STRANG zu ZIEHEN“ bringt Stärke gegenüber anderen Mächten und Einflüssen.
Aus diesem Grund MÜSSEN wir unseren wunderbaren Kontinent und uns europäische Bürger schützen, indem wir „zusammenstehen“ und indem wir „mit EINER STIMME SPRECHEN“.
Deshalb fordern wir nicht irgendeinen „Bundesstaat“, sondern DIE VEREINIGTEN STAATEN VON EUROPA“ (VSE). Wir fordern die politische Vereinigung der einzelnen Nationalstaaten zu einem POLITISCHEN GANZEN.
Wir brauchen dringend eine EINHEITLICHE Außen-, Sicherheits-, Finanz-, Steuer- und Wirtschaftspolitik, damit wir Europäer unsere Zukunft sichern und verteidigen können.
Und wir brauchen eine (Gesamt)-„EUROPÄISCHE IDENTITÄT“, die tief in unseren vielfältigen Regionen verwurzelt ist; wir sollen „stolze Europäer sein“ („Proud to be Europeans“).
„Der “Europazug” verlässt gerade “den Bahnhof des nationalen 20. Jhds” Richtung “Vereinigte Staaten von Europa”(VSE) des 21. Jhds!“ (Rodolfo Di Telo, 2022)
Der VEREIN sieht sich als politische Interessensvertretung ALLER EUROPÄISCHEN BÜRGER; deshalb ist er nicht nur auf nationalstaatlicher Ebene politisch aktiv, sondern wirkt gleichermaßen auf europäischer, also supranationaler Ebene gestalerisch auf politische Prozesse ein.
Neben den üblichen Strukturen in den Nationen, nämlich
- der kommunalen Ebene
- der Länder/Regionen sowie
- der Staatsebene
kommt also eine vierte hinzu:
- die europäische Ebene.
Für die ersten drei Ebenen gibt es in den einzelnen Ländern seit Jahrzehnten umfangreiche Regelungen, die aber ausschließlich nationalen Gesetzen unterworfen sind.
Aus diesem Grund werden VEREINS-Mitgliedschaften auch für CED auf nationaler Ebene organisiert und in (nationalen) VEREINS-SEKTIONEN zusammengefasst.
Der supranationale VEREIN besteht ausschließlich aus ausgewählten VEREINS-Mitgliedern, die sich aus den nationalen VEREINS-Sektionen rekrutieren. Diese VEREINS-Mitglieder müssen sich noch einmal einem stringenten Auswahlprogramm stellen.
Zur VEREINS-Mitgliedschaft gehört es, dass grundsätzlich die VEREINS-Statuten anzuerkennen sind und dass VEREINS- Mitglieder ausnahmslos KEINE KLAGEVERFAHREN gegen den VEREIN anstrengen; dies gilt im Besonderen bei einem VEREINS-Ausschlussverfahren. Die Entscheidungen des VEREINS-Schiedsgerichts sind vorbehaltlos anzuerkennen.
Ein Recht auf Mitgliedschaft und/oder Unterstützung ist ausgeschlossen.
Da (vorerst noch) aktuelle nationale Parteigesetze und -regelungen zur Anwendung kommen, um eine VEREINS-Gründung überhaupt durchführen zu können, muss und wird die Mitgliedschaft entsprechend regional/national adaptiert werden.

VEREINS-Führung und -Haushalt
Die VEREINS-Führung, wie auch der VEREINS-Haushalt werden ausschließlich von der VEREINS-Zentrale aus gestaltet und verwaltet.
Aus diesem Grund werden in allen nationalen VEREINS-Sektionen der Vorstandsvorsitzende (Chair), wie auch der Kassenwart (Treasurer) ausschließlich von der VEREINS-Zentrale besetzt werden.
Alle Bürger, die eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen, können grundsätzlich in einer nationale SEKTION ein VEREINS-Mitglied werden; sie müssen aber vorbehaltslos die Vereins-Statuten anerkennen und sich vor Aufnahme einem förmlichen VEREINS-Aufnahmeverfahren unterziehen. Ein Recht auf Mitgliedschaft und/oder Unterstützung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die SEKTION firmiert zum Beispiel mit dem Vereins-Namen:
- „Collegium Europaeum Dietl, CED-SEKTION
Deutschland“ für die BRD - „Collegium Europaeum Dietl, CED-SEKTION La France“
für Frankreich - „Collegium Europaeum Dietl, CED-SEKTION Polska“
für Polen - „Collegium Europaeum Dietl, CED-SEKTION Österreich“
für Österreich - Collegium Europaeum Dietl, CED-SEKTION Schweiz“
für die Schweiz - usw.
Für den (supranationalen) Gesamt-VEREIN (Kap. 3.2) stehen supranationale politische Entscheidungen im Vordergrund;
NATIONALE ALLEINGÄNGE oder gar widersprechende Aktivitäten sind kontraproduktiv und müssen vermieden werden.
Führung und Haushalt der VEREINS-SEKTION
Führung und Haushalt der VEREINS-SEKTIONEN werden von der VEREINS-Zentrale direkt besetzt; Mitglieder der Sektionen treten daher schon bei SEKTIONS-Gründung diese Positionen an die VEREINS-Zentrale ab und verankern das in ihren nationalen Statuten.
Rechte und Pflichten der VEREINS-SEKTIONEN
Die Rechte und Pflichten eines Mitglieds in einer SEKTION bestehen daher nur in der politischen Durchführung/Umsetzung der supranationalen VEREINS-Entscheidungen im jeweiligen Nationalstaat.
Den Gesetzen des Nationalstaats widersprechende Entscheidungen können nur mit der (supranationalen) VEREINS-Zentrale zusammen geklärt und angepasst werden (Salvatorische Klausel).
Innerhalb einer SEKTION werden zwei Gruppen tätig sein:
- SEKTIONS-Unterstützer (entscheidungslos) und
- SEKTIONS-Mitglieder (Mitglieder, die dem transnationalen VEREIN gegenüber weisungsgebunden sind)
SEKTIONS-Unterstützer
Ein VEREIN braucht zu jedem Zeitpunkt „viele fleißige Hände“, die im Sinne des VEREINS unterstützend tätig sind, die aber nicht die Absicht haben „unbedingt“ weitere politische Aktivitäten durchzuführen.
CED-SEKTION freut sich über jeden Unterstützer, der im Geiste der VSE sowie des VEREINS tätig werden möchte; der Eintritt sollte ohne größere Hürden möglich sein. Ein förmliches Aufnahmeverfahren bleibt bestehen.
VEREINS-Paten:
Jeder neue VEREINS/SEKTIONS-Kandidat wird von zwei VEREINS-Paten vor, während und nach der Kandidatur begleitet. Die VEREINS-Paten sind für die ordnungsgemäße Aufnahme der Kandidaten zuständig und sind persönlich verantwortlich, dass sich die Kandidaten innerhalb des VEREINS den Statuten gemäß verhalten.
VEREINS-Paten können also in die Mithaftung genommen werden, sollte sich ein Kandidat nicht (mehr) statutengemäß verhalten; das kann auch bis zum VEREINS-Ausschluss führen.
SEKTIONS-Mitglieder
SEKTIONS-Mitglieder sind Mitglieder innerhalb der jeweiligen SEKTION; sie sind aber gegenüber dem transnationalen VEREIN weisungsgebunden. Diese Anordnung kann nicht durch nationales VEREINS-Recht überstimmt werden. Andernfalls werden keine SEKTIONS-Mitglieder bestellt. SEKTIONS-Mitglieder werden sich nicht um die Posten Vorsitzender (Chair) sowie Kassenwart (Treasurer) bewerben; sie werden von der CED-ZENTRALE bestimmt.
Der supranationale VEREIN (die VEREINS-Zentrale) bildet das Führungs- und Entscheidungsgremium ab. ALLE VEREINS Maßnahmen sowie politischen Entscheidungen und Gestaltungen werden in diesem Gremium diskutiert, abgestimmt und veröffentlicht („Mit EINER STIMME sprechen“).
Die VEREINS-Organe der VEREINS-Zentrale sind
- Der VEREINS-Vorstand
- Der VEREINS-Ausschuss
- Die VEREINS-Versammlung
VEREINS-Vorstand
Die (supranationalen) VEREINS-Mitglieder bestimmen einen VEREINS-Vorstand, der die (politische) Ausrichtung des VEREINS vorgibt.
VEREINS-Ausschuss
Die VEREINS-Mitglieder bestimmen einen VEREINS-Ausschuss, der zur Unterstützung des VEREINS-Vorstands tätig wird.
Der VEREINS-Ausschuss besteht aus dem VEREINS-Vor-
stand und zusätzlich ausgewählten VEREINS-Mitgliedern.
VEREINS-Versammlung
Mindestens jedes zweite Jahr MUSS eine VEREINS-Versammlung stattfinden, an dem möglichst alle (supranationalen) VEREINS-Mitglieder teilnehmen. In der Zeit dazwischen führt der VEREINS-/PARTEI-Ausschuss zusammen mit dem VEREINS-/PARTEI-Vorstand die notwendigen Entscheidungen durch.
Zusammensetzung der VEREINS-Organe
Die VEREINS-Organe werden mit der VEREINS-Gründung im Detail festgelegt, sobald die VEREINS-Aktivitäten sukzessive implementiert werden; der VEREINS-Gründungsvorstand wird beauftragt praktische Regelungen für die VEREINS-Organe zu entwickeln, die dann in einem weiteren Schritt vom gegründeten VEREINS-Vorstand beschlossen werden.
Politische Ausrichtung und Gesinnungsprüfung
ALLE VEREINS-Mitglieder MÜSSEN sich einem besonderen Auswahlverfahren unterziehen. Das soll verhindern, dass Mitglieder in die supranationalen und nationalen VEREINS-Gruppierungen gelangen und dort möglicherweise dem VEREIN Schaden zufügen, oder (Mit)Entscheidungen beeinflussen wollen, die nicht im Sinne des VEREINS und/oder der VSE sind.
Dazu gehört eine KLARE GESINNUNGSPRÜFUNG jedes einzelnen VEREINS-Mitglieds.
Der VEREIN folgt politisch strikt dem Zweck und Ziel gemäß Kap. 1.0 die Gründung einer
- transnationalen Europa-PARTEI sowie
- der Vereinigten Staaten von Europa (VSE)
zu implementieren und danach weiter zu verfolgen.
ALLE VEREINS-Mitglieder MÜSSEN daher ihr gesamtes politisches Streben diesem Hauptziel widmen. Mögliche Abweichler von der VEREINS-Linie werden per VEREINS-Schiedsgericht mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
EINE Staatsbürgerschaft (französisch oder deutsch)
Die VEREINS-Mitglieder MÜSSEN sich zur „europäischen Identität“ ausdrücklich bekennen. Dazu zählt, dass ALLE VEREINS-Mitglieder nur EINE (europäische) STAATSBÜRGERSCHAFT besitzen sollen, und zwar in der jeweiligen Nation.
Hat ein mögliches VEREINS-Mitglied zwei oder mehrere Staatsbürgerschaften, davon womöglich außereuropäische, dann MUSS es diese vor Aufnahme in die VEREIN explizit zurückgeben.
Der Grund liegt ganz einfach darin, dass niemand (staatspolitischer) „Diener zweier Herren“ sein kann. Die VEREINS-Mitglieder müssen viel zu oft Entscheidungen treffen, die (auch) andere Nationen und Länder berühren, womit ein (Doppel)Staatsbürger im VEREIN schnell in einen persönlichen Konflikt geraten kann und seine Entscheidungen damit beeinflusst. Das darf zu keinem Zeitpunkt der Fall sein.
Politische Ausrichtung
Des Gleichen MÜSSEN sich die VEREINS-Mitglieder ganz klar zur politischen Ausrichtung gemäß Kap. 3.0 bekennen. Abweichende Meinungen oder gar andere politische Ansichten führen gemäß VEREINS-Schiedsgericht ebenfalls zum sofortigen Ausschluss aus der VEREIN.
VEREINS-Vorstand
Der VEREINS-Vorstand führt den VEREIN und bestimmt seine (politische) Ausrichtung; er besteht vorerst aus mindestens folgenden Vorstandsmitgliedern:
- VEREINS-Vorsitzende (Chair)
- VEREINS-Finanzchef (Treasurer)
Bei Erweiterung des VEREINS-Geschehens können folgende Vorstands-Positionen hinzukommen:
- VEREINS-Stellvertreter
- VEREINS-Sekretär
- Weitere VEREINS-Vorstände (nach Wahl)
Die laufenden Geschäfte des VEREINS werden im VEREINS-Vorstand durchgeführt.
VEREINS-Ausschuss
(Politische) Fragestellungen, die über die laufenden VEREINS-Geschäfte hinausgehen, werden zusammen mit dem VEREINS-Ausschuss zwischen den VEREINS-Versammlungen geklärt und entschieden.
Der VEREINS-Ausschuss setzt sich aus gewählten VEREINS-Mitgliedern zusammen, die ausschließlich vom VEREINS-Vorstand vorgeschlagen werden. Die VEREINS-Versammlung hat kein eigenes Vorschlagsrecht.
Fälle von Missbrauch bei der verschiedenen Vereinen/Parteien haben gezeigt, dass der Aufnahme eines neuen Mitglieds ein besonderes Augenmerk entgegengebracht werden muss.
Ist eine Person einmal ein Vereins-Mitglied, dann ist sie meist bei einem Regelverstoß nicht mehr leicht aus dem Verein auszuschließen. Deshalb ist das VEREINS-Eintrittsverfahren von besonderer Wichtigkeit für den Zusammenhalt des VEREINS.
Der VEREINS-Eintritt
Der Eintritt in eine nationale VEREINS-SEKTION beginnt mit einem förmlichen VEREINS-Aufnahmeverfahren, das folgendes beinhaltet:
- ein Bewerbungsschreiben
- Nachweis einer nationalen Staatsbürgerschaft im EU-Raum (Staatsbügerschaftsnachweis)
- Das Beantworten eines qualifizierten Fragebogens zur politischen Einstellung, Gründe für die Mitwirkung
- Min. zwei Befürworter/Paten (Namen nennen)
- Kandidaten-Selbstauskunft (vollständig und rechtsgültig ausgefüllt)
- Durchführung eines oder mehrerer Aufnahmegespräche
- Erklärung, dass der Kandidat KEINEN WIDERSPRUCH gegen das VEREINS-Schiedsgericht einlegen und auch KEINEN zivilrechtlichen Klageweg verfolgen wird. Das gilt auch für ein mögliches VEREINS-Ausschlussverfahren.
Die Entscheidung zur Aufnahme eines Unterstützers/Mitglieds erfolgt grundsätzlich nur vom Vorstand der VEREINS-Zentrale; VEREINS-SEKTIONEN haben eine Vorschlagsmöglichkeit.
Grundsätzlich ist ein neues VEREINS-Mitglied zuerst als Unterstützer innerhalb einer SEKTION, bevor ein VEREINS-Sektions-Mitglied werden kann. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch den Vorstand der VEREINS-Zentrale.
Der VEREINS-Vorstand wird zentral über alle VEREINS-SEKTIONEN eine detaillierte Mitglieds- und Unterstützerliste führen, um den Überblick über die Mitglieder zu bewahren.
Der VEREINS-Austritt
Der VEREINS-Austritt kann in zweierlei Hinsicht erfolgen:
- durch einen freiwilligen Austritt
- durch Tod/schwere Verletzung
- durch ein VEREINS-Ausschlussverfahren (mit oder ohne VEREINS-Schiedsgericht)
Ein freiwilliger Austritt kann verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel, weil das VEREINS-Programm für ein Mitglied nicht (mehr) stimmig ist, oder weil das Mitglied die politische Ausrichtung nicht mehr mittragen kann oder will.
Die VEREINS-Statuten erlauben grundsätzlich zwei (2) verschiedene Ausschlussverfahren,
- Das VEREINS-Ausschlussverfahren und
- Das VEREINS-Schiedsgericht
VEREINS-/PARTEI-Ausschlussverfahren
Übliche Vereins-/Parteiausschlüsse sind oft langwierig und schwierig. Aus diesem Grund sollte der Fokus sein, bereits bei der Einstellung eines neuen Mitglieds die Aufnahmebedingungen so stringent wie möglich zu handhaben, um mögliche Gesinnungsänderungen oder dem VEREIN schädliche Aktivitäten von Anfang an zu minimieren.
Das förmliche VEREINS-Eintrittsverfahren fordert daher von den möglichen Kandidaten sehr detaillierte Informationen mit der Androhung von VEREINS-Ausschlüssen, sollte die Informationen unvollständig und/oder falsch sein (siehe VEREINS-Eintritt und Dokumente).
Diese verkürzte Vorgehensweise erlaubt schnellere Ausschlüsse.
VEREINS-Ausschlüsse können auf kurzem Wege per VEREINS-Beschluss durch den zentralen VEREINS-Vorstand stattfinden.
VEREINS-/PARTEI-Schiedsgericht
Ein speziell zusammengesetztes VEREINS-/PARTEI-Schiedsgericht soll alle unklaren parteiinternen Fälle zu einer Entscheidung führen.
Die Entscheidungen des VEREINS-/PARTEI-Schiedsgerichts sind für ALLE VEREINS-Mitglieder bindend. Dies wird bereits im VEREINS-Eintrittsverfahren mit den jeweiligen Kandidaten vereinbart, und ist weder national noch international gerichtlich anfechtbar.
Das Ziel des VEREINS ist der Aufbau einer supranationalen PARTEI in allen europäischen Ländern, um letztlich die Vereinigten Staaten von Europa (VSE) gründen zu können. Deshalb wird der VEREIN in allen europäischen Ländern nationale SEKTIONEN implementieren.
Der VEREIN hat eine Vielzahl an Aufgaben, die zu sehr hohe Ausgaben führen können. Aus diesem Grund muss der VEREIN auf diverse Einnahmemöglichkeiten zurückgreifen wie zum Beispiel
- Mitgliedsbeiträge
- Fördermittel
- Spenden
Mitgliedsbeiträge
Sämtliche VEREINS-Mitglieder und VEREINS-Unterstützer müssen ihr VEREINS-Interesse mittels eines Mitgliedsbeitrags zum Ausdruck bringen. Die Höhe wird vom Vorstand festgelegt.
Fördermittel
Auch Fördermittel sollen angeworben werden.
Spenden
Der VEREINS-Vorstand wird ein ausgiebiges Spendenprogramm initiieren, um dem zukünftigen PARTEI-Ziel die nötige Basis zu geben.
Das erwirtschaftete VEREINS-Vermögen dient zur Erreichung des VEREINS-Ziels.
2.7.1 Vereins-Auflösung
Mit der Erreichung des VEREINS-Ziels kann es zu einer Auflösung des VEREINS kommen.
Details zu den Auflösungsmodalitäten werden zu einem späteren Zeitpunkt vom VEREINS-Vorstand nach der Gründung festgelegt.
Selbstauflösung des VEREINS durch Missbrauch des VEREINS-Ziels
Sollte der Fall eintreten, dass Mitglieder des VEREINS versuchen sollten, das in Kapitel 1,3,4 definierte VEREINS-Ziel zu verändern, zu unterlaufen oder außer Kraft zu setzen, dann MUSS der VEREIN aufgelöst werden.
Der VEREINS-Vorstand wird dann die Auflösung beantragen.
2.7.2 VEREINS-Umfirmierung
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Umfirmierung des Vereins aufgrund staatsrechtlicher und/oder vereinsrechtlicher Anforderungen; dies ist aber nur möglich, sofern das VEREINS-Ziel gemäß Kapitel 1,3,4 nicht verändert oder gar abgeschafft werden soll.
2.7.3 VEREINS-Vermögen
Im Fall der VEREINS-Umwandlung wird das VEREINS-Vermögen an den neuen VEREIN übertragen.
Wird der VEREIN aufgelöst, dann MUSS das VEREINS-Restvermögen einem guten Zweck zugeführt werden. Der VEREINS-Vorstand wird im Rahmen der Gründung entsprechende Vorschläge unterbreiten.
„Ein geeintes Europa wäre auch dann eine zwingende Notwendigkeit, wenn es überhaupt keine sowjetische Gefahr gäbe. Die Schaffung Europas ist die Aufgabe, die unser Zeitalter uns Europäern gestellt hat. Sie zu lösen, geht uns alle gleichermaßen an, ohne Rücksicht darauf, welche Sprache wir sprechen, ganz besonders aber uns Deutsche und Franzosen, weil unsere Völker am schwersten an der Geschichte tragen.“
(Konrad Adenauer 1876-1967, „Unsere beiden Völker“, 1952)
Die politische Ausrichtung der CED entspricht grundsätzlich den Forderungen und Vorstellungen der „Mitte der (europäischen) Gesellschaft“.
Grob umrissen gelten folgende Prämissen:
- – Die konsequente Verfolgung des Ziels der Vereinigten Staaten von Europa (VSE)
- die freiheitlich demokratische Grundordnung
- eine europäische Identität mit föderalen Strukturen
- ein christlich-sozial geprägtes Menschenbild jedoch in Verbindung mit einer laizistischen Politik
- eine den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft folgender Wirtschaftsordnung
Der VEREIN lehnt grundsätzlich Denkrichtungen ab, die dem
- KOMMUNISMUS und /oder links-diktatorischen Ideologien
sowie
- FASCHISMUS und/oder national-diktatorischem Gedankengut („völkisches Denken“)
folgen.
Die Basis jeder Demokratie IST die vorbehaltlose Zustimmung zu einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in einer (europäischen) Gesellschaft. Der VEREIN (CED) bekennt sich ausdrücklich zu diesem Grundwert und wird ihn mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen.
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören auch das Verständnis und das Leben in einer sozialen Marktwirtschaft; freies Wirtschaften und freier Handel waren stets die Säulen einer starken und prosperierenden Gesellschaft. Qualifizierte Bildung und Ausbildung sind die notwendige Basis sowie Fleiß und Strebsamkeit die unbedingte Voraussetzung dazu.
Aber nicht jedes Mitglied in einer marktwirtschaftlich geprägten Gesellschaft hat die physische, intellektuelle oder psychische Fähigkeit sich dem Wettbewerb zu stellen; deshalb brauchen wir (Sozial)Systeme, die „dem freien Spiel des wirtschaftlichen Wettbewerbs“ Grenzen setzen und soziale Ungleichheiten abfedern.
Der VEREIN wird dafür sorgen, dass JEDES VEREINS-Mitglied sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur sozialen Marktwirtschaft abgibt; Zuwiderhandelnde haben keinen Platz im VEREIN und werden umgehend ausgeschlossen.
„Europa, ein Plädoyer für einen wunderbaren Kontinent!
Je älter ich wurde, je mehr Länder, Völker und kulturgeschichtliche Sehenswürdigkeiten ich sah und erlebte, desto mehr wurde ich ein überzeugter Europäer.
Mit jeder Reise, die ich machen durfte, mit jedem anderen Kontinent, den ich betrat, und mit jedem anderen Menschen, den ich kennenlernen und mit ihm austauschen konnte, umso mehr zog es mich zurück nach Europa.“
(Rodolfo Di Telo, 2020: „Wir Europäer wollen wieder mehr Europa wagen“)
Unser Europa ist geprägt durch eine Vielfalt an verschiedenen Kulturen, Ethnien und Sprachen, die sich über eine tausende Jahre lange Geschichte entwickelt hat. Wir Europäer können daher gemeinsam auf eine einzigartige Entwicklung – leider auch mit vielen leidvollen Epochen – zurückblicken; gerade wegen der vielen schmerzhaften Erfahrungen sind wir verpflichtet das heutige Europa zu den Vereinigten Staaten von Europa weiter zu entwickeln, um Schaden von uns Europäern abzuwenden.
Diese Vielfalt soll jedoch nicht zu einem „europäischen Einheitsbrei zusammengerührt“ werden, sondern in seiner föderalen Vielfalt erhalten bleiben; es soll also eine „Vielfalt in der Einheit“ gewährt sein.
Von JEDEM VEREINS-Mitglied wird verlangt, dass es ein Bekenntnis allgemein zu Europa und speziell zu den Vereinigten Staaten von Europa (VSE) entwickelt hat. Diese Voraussetzung erlaubt erst die Mitwirkung innerhalb des VEREINS.
Nationale und/oder diktatorische Gesinnungen oder gar kommunistisches sowie faschistisches Denken sind unerwünscht und widersprechen grundsätzlich der VEREINS-Idee.
Gewünscht und gefördert wird hingegen ein tolerantes, christlich-sozial geprägtes Menschenbild, das seit Jahrhunderten Europa mitgeprägt hat und tief verankert ist in der europäischen Gesellschaft; das schließt allerdings Menschen nicht aus, die ein anderes Glaubensbild haben, die sich aber mit dem Menschbild des VEREINS identifizieren. Fundamentalistische oder gar demokratiefeindliche Ideologien jedoch haben keinen Platz.
Der VEREIN tritt ein für eine strikte Trennung von staatlichem Handeln und privatem Glauben (Laizismus). Unvereinbar mit den Gedanken des VEREINS sind deshalb auch Glaubensströmungen, die Staat und Kirche als eine Einheit sehen (Kirchenstaat, Kalifat Staat etc.).
Ein Abweichen von diesem Bekenntnis führt zum sofortigen VEREINS-Ausschluss und zum Aberkennen der VEREINS-Mitgliedschaft.
Die politische gewollte „Vielfalt in der Einheit“ („Diversitas in Unitate“) fordert die klare Zuordnung, welche Politikfelder „einheitlich“ abgedeckt werden müssen, um die zukünftigen Vereinigten Staaten von Europa (VSE) gewährleisten zu können.
Dazu zählen in jedem Fall die
- VSE-Staatsführung (VSE-Parlament, -Präsident)
- Außenbeziehungen
- Verteidigung/Sicherheit
sowie
- Finanz-/Währungspolitik
- Steuerpolitik
- Wirtschaftspolitik
Weitere Politikfelder, die für das gemeinsame Miteinander unerlässlich sind, werden mit den Ländern/Regionen abgestimmt.
Eine detaillierte VSE-Staatsstruktur folgt mit der Gründung der PARTEI.
Klimawandel sowie die energetische „Antwort“ darauf spielen eine zentrale Rolle für das zukünftige Überleben in Europa.
Deshalb wird der VEREIN dieses Thema besonders unterstützen.
Die zukünftigen Vereinigten Staaten von Europa (VSE) sind DAS (übergeordnete) ZIEL des VEREINS. Diesem Ziel sind alle anderen Zwischenziele unterzuordnen, auch über die Gründung der VSE hinaus.
Jedes VEREINS-Mitglied muss persönlich diesem Hauptziel den (politischen) Vorrang einräumen. Das betrifft im Besonderen den (politischen) Weg hin zum ZIEL. VEREINS-Mitglieder dürfen „nicht im Weg stehen“ und auf VEREINS-Posten beharren, wenn politische Entscheidungen das ZIEL gefährden oder verzögern. Das gilt im Speziellen bei der Zusammenlegung von Ländern, Regionen oder ganzen Nationen, wenn Mandatsposten neu geordnet werden.
VEREINS-Mitglieder, die als mögliche politische Mandatare tätig sind, sind daher verpflichtet freiwillig auf politische Posten zu verzichten. VEREINS-Mitglieder, die zuwider handeln werden vom VEREIN umgehend ausgeschlossen.
Die wesentlichen Grundsätze der VEREINS-Statuten beruhen auf Arnulf Dietls sowie Rodolfo Di Telos Gedanken zu den Vereinigten Staaten von Europa (VSE), die in den folgenden Büchern im Überbegriff „Mehr Europa wagen“ zusammengefasst sind:
Arnulf Dietl:
- Die generationengerechte Leistungsgesellschaft im 21. Jahrhundert
Rodolfo Di Telo:
- Die VISION, die Überwindung der Staateritis (eine europäische „Erbkrankheit“)
- Der WEG, Europaparteien, Europamedien
- Die UMSETZUNG, Ideen für eine Verfassung der Vereinigten Staaten von Europa (VSE).
Diese Bücher sind daher eine wichtige Grundlage der VEREINS-Statuten und müssen von jedem VEREINS-Mitglied gelesen worden und ausdrücklich verstanden sein. Dieses Einverständnis wird im VEREINS-Aufnahmeverfahren schriftlich dokumentiert.
Der VEREIN „Collegium Europaeum Dietl“ (CED) verfolgt das politische ZIEL, die Vereinigten Staaten von Europa (VSE) zuimplementieren; deshalb wird CED die Gründung einer transnationalen Europa-PARTEI unterstützen und fördern.
Der Zweck von Parteigründungen und Parteien liegt in ihrem Handeln im „politischen Alltagsgeschäft“ begründet, sei es in Regierungsverantwortung oder sei es als Oppositionspartei.
„Collegium Europaeum Dietl“, CED hat zum Ziel eine transnationale PARTEI zu gründen, um in weiterer Folge die inneren und äußeren europäischen Widerstände abzubauen und die Vereinigten Staaten von Europa zu implementieren.
Die Vereinigten Staaten von Europa (VSE) werden niemals als 27 EU-Staaten zusammen entstehen, sondern erst beginnen mit einem ausgewählten Kreis einzelner EU-Länder („Nukleus“); es wird ein „Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ sein. Deshalb verfolgt der VEREIN das Ziel zuerst eine „KERN-VSE“ mit den beiden Ländern Frankreich und Deutschland zu bilden.
5.1 VEREINS-EINTRITTSFORMULARE
– Formular für Unterstützer in SEKTIONen
– Formular für VEREINS-Mitglieder
5.2 VEREINS-AUSTRITTSFORMULARE
- Formular freiwilliger/persönlicher VEREINS-Austritt
- Formular VEREINS-Austrittsverfahren
5.3 BUCHREIHE – MEHR EUROPA WAGEN
- Arnulf Dietl:
– Die generationengerechte Leistungsgesellschaft im 21. Jhd. - Rodolfo Di Telo:
– Die VISION – Die Überwindung der „Staateritis
– Der WEG – Europa-Parteien, Europa-Medien
– Die UMSETZUNG – Ideen für eine Verfassung der Vereinigten Staaten von Europa (VSE)
6.1 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Statuten ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen die Statuten Lücken auf, so ist sich der VEREIN darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser Statuten davon unberührt und gültig bleiben sollen.
Für diesen Fall verpflichtet sich der VEREIN, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass der VEREIN sie im Zeitpunkt der VEREINS-Gründung vereinbart hätte, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.
Diese Klausel gilt auch für alle Mitglieder und Unterstützer gleichermaßen.
Entsprechendes gilt, falls diese Statuten Lücken enthalten sollten.
